Shortcuts: C-Juristen, parlamentarische Zwänge und das weltweit dümmste Internetrecht
Dieser Post wurde auch auf web 2.0 veröffentlicht.
“Web Alters-Zertifikate zwingen deutsche Blogs offline. Das weltweit dümmste Internetrecht?”. So heißt es in der Headline eines Postings vom 01.12. auf Tech Eye.net. Und weiter:
In Germany, a few blogs and websites have already decided to throw in the towel before a law comes into effect from January 1, 2011. The so-called Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) will task anyone operating a .de domain with adding an age certificate to his or her website – imagine having to add a BBFC certificate on your blog.
Sounds like a dumb idea, doesn’t it? Unfortunately, it is set to become reality due to politicians ratifying the law in the parliaments of Germany’s 16 federal states. Not only is the law idiotic, it is also totally superfluous.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Jeder blamiert sich halt so gut, wie er kann.
Die parlamentarischen Zwänge der Grünen NRW
Datenschützer und Unternehmen schimpfen – trotzdem gilt es als sicher, dass alle Landesparlamente der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zustimmen und das Gesetz Anfang 2011 in Kraft tritt, seitdem die
Grünen NRW mit ihrem mittlerweile legendären Tweet ihre Zustimmung signalisiert haben.
Leider zeigt allein die Aussicht auf das Inkrafttreten der Novellierung des JMStV Wirkung: Die ersten Blogs kündigen ihre Schließung an oder haben ihr Angebot bereits offline gestellt. Unter ihnen auch Kristian Köhntopp mit seinem Blog Die wunderbare Welt von Isotopp. Er fürchtet das finanzielle Risiko durch Abmahnungen und schreibt:
Diese Website ist offline. Der Grund ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der gerade verabschiedet wird und der Ende des Jahres in Kraft treten wird. Nach diesem Vertrag müßte ich alle meine Inhalte durchgehen und mit einem Alterslabel versehen. Dafür habe ich keine Zeit und es wäre auch nicht produktiv. Für die Inhalte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind (und das ist das Default-Label) müßte ich außerdem einen wirksamen Zugangsschutz mit Alterskontrolle implementieren. Einen solches zugelassenes Verfahren gibt es derzeit nicht, und wenn es das gäbe, wäre es nicht kostenfrei zu haben – und ich habe keine Lust, für meine kostenfrei angebotenen Inhalte Geld aufzuwenden, noch habe ich Lust, mein Blog in ein Geschäft umzuwandeln.
In der Szene wird gemosert
Allgemein herrscht in der Blogosphäre die Meinung vor, daß die meisten, wenn nicht alle Blogs von der neuen Regelung betroffen seien. Prof. Dr. Thomas Hoeren schreibt auf dem beck-blog in seinem Post Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet dazu:
In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Das ist alles “murks”.
Jurastudium an C-Universität?
Nach seiner Ansicht “richtet sich daher die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten.”Interessant und gewohnt offen ist das Fazit, das Thomas Hoeren zieht:
Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist (oder nur C-Jurist; s.o.). gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts. [...] Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das “Machen” von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.
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[...] Post wurde auch auf web 2.0 und mwiem.de [...]